Heidelberg University

Einführung in die
Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik

Wintersemester 2019/2020

Prüfungs- und Benotungsregeln für das Modul
'Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik'

Zum erfolgreichen Absolvieren der Modulprüfung 'Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik' ist das Bestehen mit der Note 4 oder besser bei einer der beiden Klausuren notwendig. Die Note für das Modul ist die Note der bestandenen Klausur (oder der evtl. gewährten Nachprüfung), bzw. der Note 5, wenn keine Klausur (oder evtl. gewährte Nachprüfung) bestanden wurde.

Klausurtermine:
  • 1. Klausur: 04.02.2020, 11:00 - 13:00 Uhr
    Räumlichkeiten: INF 205, Hösaal und INF 400, großer Hösaal

    Zugehörige Einsichtnahme in die Korrektur:
    06.02.2020, 11:00 - 13:00 Uhr, INF 205 Hösaal
    ZeitfensterNachnamenbereich
    11 - 12A - L
    12 - 13M - Z
  • 2. Klausur: 05.06.2020, etwa 14:30 - 16:30 Uhr
    Räumlichkeiten: INF 252, großer Hösaal, eventuell Hösaal West (und Ost)
    Bitte beachten Sie die nachstehenden Sicherheitshinweise!

    Zugehörige Einsichtnahme in die Korrektur: 10.06.2020 von 10:00 bis 17:00 Uhr oder nach individueller Terminvergabe, INF 205 4/218

COVID-19 Sicherheitshinweise

  • Sie dürfen nur zur Prüfung erscheinen, wenn sie symptomfrei im Sinne der durch das RKI-formulierten typischen Symptome von COVID-19 sind und keinen Kontakt mit COVID-19-Patienten haben bzw. hatten.
  • Sie benötigen zwingend einen Mund-Nasen-Schutz, und Ihren Studierendenausweis, einen Personalausweis oder Pass.
  • Vorgesehen ist eine Einlasskontrolle, bei der Ihre Anwesenheit bzw. Teilnahme mittels Ihres Studierendenausweises oder Personaldokumentes aufgezeichnet wird. Sie müssen hierbei nicht unterschreiben. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Einlasskontrolle nicht übergehen, in dem Sie z.B. das Gebäude durch einen anderen Eingang betreten. Ohne eine Anmeldung bei der Einlasskontrolle sind Sie nicht wirksam zur Klausur erschienen und Ihre Klausur wird nicht gewertet.
  • Bitte bilden Sie eine ordentliche Schlange vor dem Einlass draußen vor dem Eingang zum Gebäude, die zwischen den Personen einen Mindestabstand von 1.5 Metern einhält. Der Eingang befindet sich auf der Westseite des Gebäudes (an der Wiese).
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Maske) ist ab dem Einlass, während Sie in der Schlange stehen, verpflichtend. Nur dann dürfen Sie in das Gebäude und anschließend in den Hörsaal eintreten. Es besteht im Gebäude bis zum Erreichen Ihres vorgesehenen Arbeitsplatzes und beim Verlassen des Arbeitsplatzes eine Maskenpflicht! Sie können Ihre Maske an Ihrem zugewiesenen Platz abnehmen. Es wird aber empfohlen, die Maske während der Klausur anzubehalten.
  • Bei einem Anliegen während der Klausur setzten Sie bitte Ihren Mund-Nasen-Schutz auf und gehen zur Aufsicht. Schließen Sie dabei Ihre Klausur während Ihrer Abwesenheit. Zurück am Arbeitsplatz können Sie Ihre Maske wieder abnehmen.
  • Am Ende der Klausur stellen Sie die Arbeit an der Klausur ein und setzen Ihren Mund-Nasen-Schutz wieder auf. Um den Mindestabstand zu gewäo;hrleisten, verlassen Sie Ihren Arbeitsplatz erst nach Aufforderung durch die Aufsicht und dann unverzüglich das Gebäude. Bitte lassen Sie Ihre Klausur einfach auf Ihrem Platz liegen. Wir sammeln diese nach Ihrem Verlassen ein und heften sie für Sie.
  • Bitte nehmen Sie zur Klausur nur das Nötigste (insbesondere dokumentenechte Stifte in blau oder schwarz, Ausweisdokument sowie Mund-Nasen-Schutz) mit und lassen Sie Sperrgüter, schweres Gepäck bzw. Reisegepäck daheim.
Klausurzulassung:
Notwendig und hinreichend für die Zulassung zur 1. Klausur ist
  • die regelmäßige Teilnahme an den Übungsgruppen sowie das Vorrechnen mindestens einer Aufgabe und
  • das Erhalten von mindestens 50% der erreichbaren Punkte von den Übungsblättern.
[Wiederholendenregelung]
  • Eine Klausurzulassung wurde bereits in einem früheren, nicht erfolgreichen Prüfungsversuch zum Modul 'Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik' erworben.
  • Zusatzinformation: Die Klausurzulassung kann auch vor mehr als einem Jahr erworben worden sein! Sie können dann an der Klausur teilnehmen, solange ihr Prüfungsanspruch noch nicht verwirkt ist (mehr als 2 Versuche resp. Härtefallregelung).
  • Zusatzinformation 2: Auch wenn Sie die Zulassung bereits in einem früheren Versuch erworben haben, können Sie am regulären Übungsbetrieb teilnehmen und Lösungsvorschläge abgeben. Sie müssen dann auch NICHT 50% der Punkte erreichen, da sie bereits eine Zulassung haben. Falls Sie am regulären Übungsbetrieb teilnehmen wollen, tragen Sie sich in eine freie Übungsgruppe im MÜSLI ein.
Notwendig und hinreichend für die Zulassung zur 2. Klausur ist
  • das Erhalten der Zulassung zur 1. Klausur und
  • eine nicht bestandene 1. Klausur (sei es durch Nicht-Erreichen der nötigen Punktzahl oder dadurch, dass sie erst gar nicht geschrieben wurde).
    Achtung: Wer an der 1. Klausur nicht teilnimmt, verschenkt somit einen Versuch, das Modul zu bestehen. Wer die 1. Klausur bestanden hat, darf NICHT an der 2. Klausur teilnehmen.

Klausuranmeldung:
  • Eine explizite Klausuranmeldung ist nicht erforderlich; es genügt, im MÜSLI in der Veranstaltung eingetragen zu sein.
  • [Wiederholendenregelung] Ab dem 04.11.2019 gibt es im MÜSLI eine Gruppe, in die Sie sich bis zum 26.01.2020 eintragen müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie den nicht erfolgreichen früheren Prüfungsversuch durch Vorlage Ihres Transkriptes (LSF Leistungsbescheinigung als PDF) bis zum 26.01.2019, 23:59 Uhr nachweisen müssen. Bitte tragen Sie sich außerdem entweder in die Wiederholendengruppe im MÜSLI ein (falls Sie den Übungsbetrieb nicht besuchen wollen) oder in eine reguläre Übungsgruppe (s.o. Zusatzinformation 2)
Teilnahme an der Modulprüfung:
  • Wer die Klausurzulassung erhält, nimmt offiziell an der Modulprüfung teil, selbst wenn er/sie an keiner Klausur teilnimmt. In diesem Falle erhält er/sie die Note 5.
  • Wer daher trotz (möglicher) Klausurzulassung nicht an der Modulprüfung teilnehmen möchte, muss sich bis zum 26.01.2020, 23:59 Uhr im MÜSLI aus der Veranstaltung austragen. In diesem Fall verfällt aber auch die Klausurzulassung für diese Vorlesung. Bei erneutem Besuch der Veranstaltung zum nächsten Termin muss die Klausurzulassung erneut erworben werden.
  • Die 1. und 2. Klausur zählen zusammen als eine Prüfung. Es ist also explizit nicht möglich, sich erst zur 2. Klausur anzumelden!
Die 1. und 2. Klausur ist korrigiert. Der Notenschlüssel ist wie folgt (von 30 erreichbaren Punkten):
PunktzahlNote
>= 27.01.0
>= 25.51.3
>= 24.01.7
>= 22.52.0
>= 21.02.3
>= 19.52.7
>= 18.03.0
>= 16.53.3
>= 15.03.7
>= 13.54.0
< 13.55.0

Der Stoff der 1. Klausur umfasste
  • bedingte Wahrscheinlichkeiten,
  • Eigenschaften stetiger Verteilungen bezüglich einer spezifischen Dichte (vgl. Vorbereitungsblatt A3.3),
  • Berechunung von Approximationen (vgl. Vorbereitungsblatt A4.1),
  • Asymptotik der empirischen Verteilungsfunktion,
  • statistisches Testen (vgl. Vorbereitungsblatt A7.3) und
  • Maximum-Likelihood-Schätzer (vgl. Vorbereitungsblatt A8.1).